Hallo blue,
ehrlich gesagt weiß ich nicht so ganz, was du noch erwartest...
die passenden Antworten hast du bereits bekommen.
Ich versuch mal zusammenfassen:
Nutzt du die Garantie wirst du von deiner BUV zum GA geschickt, der wahrscheinlich "feststellen" wird, dass du nicht BU bist, sondern noch (zumindest eingeschränkt) arbeiten kannst. Da du das KTG nur bekommst so lange du
100% AU, aber noch nicht BU bist, wird dann auch die Leistung des KTG eingestellt.
Nutzt du die Garantie nicht, dann wirst du von deiner KTGVers. zum GA geschickt, der wahrscheinlich "feststellen" wird, dass du nicht zu 100% AU bist, sondern noch (zumindest teilweise) arbeiten kannst. Da du das KTG nur bekommst so lange du 100% AU, aber noch nicht BU bist, wird dann ebenfalls die Leistung des KTG eingestellt. Je nach Lust und Laune könnte der GA der KTGV aber auch feststellen, dass du für die KTGV tatsächlich BU bist... das hilft dir dann in diesem Fall aber auch nicht weiter, weil du die Garantie nicht genutzt hast und somit diese Beurteilung für deine BUV unerheblich ist.
Deswegen mein Rat: trete entweder selbst oder mit einem guten FACH-RA in Kontakt mit deiner KTG und frage sie woher sie diese Frist entnehmen... in deinen Unterlagen steht ja nun einmal nix davon drin
Nur so kannst du zumindest noch ein wenig Zeit gewinnen.
Ob es evtl. alternativ Sinn macht denen mitzuteilen, dass du voraussichtlich nur noch kurze Zeit AU sein wirst (falls es denn so ist...) und mit einer baldigen Besserung rechnest, weil noch diese und jene erfolgversprechende Behandlung in Kürze ansteht und du deswegen bittest derzeit vorerst noch von einer BU-Leistungsprüfung abzusehen, das kann ich nicht beurteilen...
Wichtig ist jetzt m. M. nach: Zeit gewinnen ohne die Garantie endgültig zu verlieren
VG
greek
P.s.: selbstverständlich ist eine einseitige Vertragsänderung durchaus, auch in Deutschland möglich... im Grunde genommen ist jede Beitragsanpassung eine solche. Durchaus üblich sind aber beispielsweise (gerade bei Versicherungsverträgen) auch spätere Einschlüsse zusätzlicher Leistungen, die eine Besserstellung des VN bewirken - jüngst erst von vielen Versicherern im Rahmen der PHV vorgenommen, in dem "Schäden an geliehenen Sachen" mit in den Versicherungsschutz aufgenommen wurden.
In deinem Fall glaube ich aber eher das diese Garantie nur bedingt eine Vertragsänderung darstellt, da du sie ja offensichtlich nicht nutzen MUSST.