Auge100513
Neues Mitglied
- Registriert seit
- 1 Juli 2013
- Beiträge
- 22
Hallo,
ich habe bereits letztes Jahr in diesem Forum meinen Unfall vorgetragen und mir Tipps und Anregungen für Heilbehandlungen eingeholt. Nun aber trete ich mit meiner PUV auf der Stelle. Kurz zu meinem Fall: Nach einem Augenunfall mit verbleibender Narbe auf der Hornhaut hat der Gutachter meiner PUV eine MdG meines linken Auges von 8/25 zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellt. In seinem Gutachten schreibt er nun: „Es handelt sich derzeit, wenn man keine weiteren Maßnahmen ergreifen würde, um einen stabilen, abgeschlossenen Zustand.“ In seinem Kommentar sieht er aber auch die Möglichkeit durch konservative Maßnahmen (Anpassung einer Kontaktlinse) oder operative Maßnahmen eine Sehschärfenverbesserung zu erreichen. Während der Untersuchung legte mir der GA dringend nahe etwas zu unternehmen, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Er befürchtete, dass das verletzte Auge vom Sehakt abgehängt werden könnte. Er könne mir diese Behandlung anbieten und dies habe ich auch dankbar angenommen. Seitdem trage ich nun eine Kontaktlinse und ich sehe auch wieder deutlich besser. Diese Behandlung fliest nun natürlich auch in sein Gutachten ein. Er schreibt nun weiter: „Auch wenn wir davon ausgehen, dass sich nach Abschluss der Kontaktlinsenanpassung die Sehschärfe dauerhaft wieder auf entsprechende Werte verbessern lässt und damit die MdG tatsächlich nur in einem geringen Bereich sein wird, kann ich das nicht mit Sicherheit festlegen und empfehle eine Untersuchung des Versicherten zum Ende des dritten Jahres nach dem Unfall“. U. a. führt er auch an, dass eine operative Maßnahme nicht immer duldungspflichtig ist (ich habe nämlich meiner Versicherung schriftlich mitgeteilt, dass eine intraokulare Operation für mich nicht in Frage kommt. Eine Hornhautverpflanzung ist ja schließlich – zumindest für mich - kein Routineeingriff.)
Die Versicherung hat mir nun 2/25 als Vorschuss bezahlt und gibt an sich gegen Februar 2016 wieder zu melden. Und nun verstehe ich nur noch Bahnhof. Das Gutachten ist für meine PUV erstellt worden und nicht für die GUV. Ich dachte immer hier gilt das Zivilrecht und nicht das Sozialrecht. Wenn einer sein Bein verliert, dann ist das für immer und meine Narbe bleibt ja auch für mein restliches Leben. Ich werde immer daran erinnert, wenn ich die Kontaktlinse abends heraus nehmen muss. Eine Kontaktlinse hat doch den gleichen Zweck wie eine Prothese: „Sie soll den Alltag wieder erleichtern.“ Und was passiert dann in 2 Jahren? Meine Narbe ist dann noch mit Sicherheit da. Wird die PUV nach einem erneuten Gutachten dann Zahlungsfreudiger?
Ist die PUV nun im Recht und ich muss die 2 Jahre abwarten oder sollte ich gleich zum Rechtsanwalt, weil ich in 2 Jahren dann eh einen brauche.
Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben wie ich mich verhalten sollte?
Ich freue mich schon auf Euere Reaktionen.
Schönen Gruß
Auge100513
ich habe bereits letztes Jahr in diesem Forum meinen Unfall vorgetragen und mir Tipps und Anregungen für Heilbehandlungen eingeholt. Nun aber trete ich mit meiner PUV auf der Stelle. Kurz zu meinem Fall: Nach einem Augenunfall mit verbleibender Narbe auf der Hornhaut hat der Gutachter meiner PUV eine MdG meines linken Auges von 8/25 zum Zeitpunkt der Untersuchung festgestellt. In seinem Gutachten schreibt er nun: „Es handelt sich derzeit, wenn man keine weiteren Maßnahmen ergreifen würde, um einen stabilen, abgeschlossenen Zustand.“ In seinem Kommentar sieht er aber auch die Möglichkeit durch konservative Maßnahmen (Anpassung einer Kontaktlinse) oder operative Maßnahmen eine Sehschärfenverbesserung zu erreichen. Während der Untersuchung legte mir der GA dringend nahe etwas zu unternehmen, um eine weitere Verschlechterung zu verhindern. Er befürchtete, dass das verletzte Auge vom Sehakt abgehängt werden könnte. Er könne mir diese Behandlung anbieten und dies habe ich auch dankbar angenommen. Seitdem trage ich nun eine Kontaktlinse und ich sehe auch wieder deutlich besser. Diese Behandlung fliest nun natürlich auch in sein Gutachten ein. Er schreibt nun weiter: „Auch wenn wir davon ausgehen, dass sich nach Abschluss der Kontaktlinsenanpassung die Sehschärfe dauerhaft wieder auf entsprechende Werte verbessern lässt und damit die MdG tatsächlich nur in einem geringen Bereich sein wird, kann ich das nicht mit Sicherheit festlegen und empfehle eine Untersuchung des Versicherten zum Ende des dritten Jahres nach dem Unfall“. U. a. führt er auch an, dass eine operative Maßnahme nicht immer duldungspflichtig ist (ich habe nämlich meiner Versicherung schriftlich mitgeteilt, dass eine intraokulare Operation für mich nicht in Frage kommt. Eine Hornhautverpflanzung ist ja schließlich – zumindest für mich - kein Routineeingriff.)
Die Versicherung hat mir nun 2/25 als Vorschuss bezahlt und gibt an sich gegen Februar 2016 wieder zu melden. Und nun verstehe ich nur noch Bahnhof. Das Gutachten ist für meine PUV erstellt worden und nicht für die GUV. Ich dachte immer hier gilt das Zivilrecht und nicht das Sozialrecht. Wenn einer sein Bein verliert, dann ist das für immer und meine Narbe bleibt ja auch für mein restliches Leben. Ich werde immer daran erinnert, wenn ich die Kontaktlinse abends heraus nehmen muss. Eine Kontaktlinse hat doch den gleichen Zweck wie eine Prothese: „Sie soll den Alltag wieder erleichtern.“ Und was passiert dann in 2 Jahren? Meine Narbe ist dann noch mit Sicherheit da. Wird die PUV nach einem erneuten Gutachten dann Zahlungsfreudiger?
Ist die PUV nun im Recht und ich muss die 2 Jahre abwarten oder sollte ich gleich zum Rechtsanwalt, weil ich in 2 Jahren dann eh einen brauche.
Kann mir jemand einen hilfreichen Tipp geben wie ich mich verhalten sollte?
Ich freue mich schon auf Euere Reaktionen.
Schönen Gruß
Auge100513