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PTBS = SCHWERE psychische Störung? Maximaler GdS?

Hallo liebe Helio,

ich habe eben gelesen, dass Du als Therapeutin tätig warst/bist und Du Dich auch mit Traumatherapie auskennst. Darf ich Dich fragen, ob Dir aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit Kliniken für stationäre Traumatherapien bekannt sind, bzw. welche Du hierfür empfehlen würdest.
Vielen Dank schonmal.
Beste Grüße
Thomas
 
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps! Damit habe ich wirklich nicht gerechnet.

Bitte entschuldigt die späte Rückmeldung - es war viel los.

Da es Nachfragen gab, hier mal etwas zum Ablauf bei einem einsatzgeschädigten Soldaten:

Während des stationären Aufenthalts im Bundeswehrkrankenhaus (Station „Zentrum für seelische Gesundheit“) wurde ich 3x wöchentlich von einer Psychologin auf links gedreht, inkl. leichter Traumakonfrontation (wohl um zu testen, ob ich Symptome zeige).
Darüberhinaus mehrstündige Fragebögen über sämtliche Symptomatik etc., Gehirn-MRT, Blutdruckmessung, Drogentest.

Die Psychologin hat die gesamten Untersuchungsergebnisse mit dem zuständigen FA für Psychiatrie (klinischer Direktor, Oberstarzt, also Soldat) ausgewertet und in einem 8-Seiten langen Befund zusammengeschrieben. Diagnose: „einsatzassoziierte PTBS“.

Es wurden die traumatisierten Ereignisse und auch die Auswirkungen in den einzelnen Lebensbereichen, wie von mir beschrieben, festgehalten.

Der Befund wird u.a. an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) übersandt, das zuständig für Personal- und Versorgungsangelegenheiten von Soldaten ist (genießt einen extrem schlechten Ruf in der Truppe…).
Dort wird versucht, während der Ermittlungen im Rahmen der beantragten Wehrdienstbeschädigung eine Kausalität zwischen Einsatzvorfall und Einsatzschädigung zu finden (auch hier werden gerne aufgekommene Probleme auf die Kindheit geschoben, es sei denn, Bundeswehrärzte bestätigen eine Einsatzschädigung und die auslösenden Einsatzvorfälle sind nachweislich dokumentiert oder können durch Zeugen bestätigt werden).
Anschließend, so habe ich nun in einem anderen Forum erfahren, wird durch das BAPersBw ein externer Gutachter mit der Sichtung aller vorhandenen Akten und dem Erstellen eines Gutachtens beauftragt; hierbei soll wohl auch ein GdS ermittelt werden. Dieser Befund wird jedoch nochmal von einem BAPersBw-internem Ärzteteam überprüft und in ggf. in Verwaltungsdeutsch übersetzt, dann sind wieder die verbeamteten Sachbearbeiter bis hin zum Referatsleiter dran, die letztlich über das Versorgungsschicksal des geschädigten Soldaten entscheiden (immer eine Einzelfallentscheidung).

Derzeitige Bearbeitungszeit ab Antragstellung durch den Soldaten: 1,5 Jahre

Mehrere dutzend Fälle landen jährlich vor Gericht, dann dürfen Geschädigte gerne mal 5-6 Jahre auf Versorgungsleistungen hoffen, während bereits der Kampf mit der PTBS etc. läuft.
 
Hallo alphacharle,

wenn mehrere dutzend Fälle jährlich vor Gericht landen, gibt es ja viele Urteile die du lesen kannst und dich darauf berufen. Fallen denn die Urteile in deinem Sinne aus.

MFG
 
Hallo alphacharle,

wenn mehrere dutzend Fälle jährlich vor Gericht landen, gibt es ja viele Urteile die du lesen kannst und dich darauf berufen. Fallen denn die Urteile in deinem Sinne aus.

MFG

Negativ - meistens werden die WDBs durch das BAPersBw dann doch noch anerkannt, um Urteilen aus dem Weg zu gehen. Jedoch wird verzögert, verzögert, verzögert… Das Problem taucht auch stets im jährlichen Bericht des Wehrbeauftragten auf. Ist leider ein sehr undurchsichtiger und nicht nachvollziehbarer Prozess.

Und wie am Anfang beschrieben, habe ich bisher keinen PTBS-Fall gefunden, der einen höheren GdS als 60 erhielt…
 
Guten morgen Alphacharlie,
die von Dir geschilderte im Bundeswehrkrankenhaus durchgeführte Diagnostik klingt doch sehr substantiiert und organische Ursachen für die von Dir genannten Symptome sind demzufgolge ausgeschlossen.
Geht es Dir in erster Linie um eine angestrebte GdS-Feststellung von mindestens 45 aufgrund der speziell daraus resultierenden Unfallfürsorgeleistungen oder um eine Genesung?
Auch bei Soldaten und Polizeibeamten gibt es aufgrund von (k)PTBS (u. komorb. Erkr.) gutachterlich festgestellte und rechtskräftig beschiedene Grade der Schädigung von 45(50) bis 100.
Viele Grüße
Thomas
 
Hallo Thomas,
Kliniken pauschal zu empfehlen ist ehrlich gesagt schwer aus meiner Sicht.
Es kommt immer auf so viele einzelne Faktoren an, Erfahrung und Ausbildung der Therapeuten, Krankenstand des Personals, Gruppen oder Einzeltherapien, Patientenzusammensetzung um einige zu nennen.

Dann gibt es sicherlich auch Unterschiede zwischen kassenzugelassenen Kliniken und solche, die dann (auch/nur) privat abrechnen.

Als grobe Orientierung aus meiner Sicht wäre es sinnvoll,
- das Einzeltherapien angeboten werden speziell durch Therapeuten die in Traumatherapie fortgebildet sind,
- evtl. in Kombination mit Gruppentherapien, die Stabilisierungstechniken vermitteln, z.B. innerer sicherer Ort, Tresor Übung, Stop Übung, Nähe und Distanz Übungen, 54321 Methode, wären einige,
- je nach Interesse können begleitende Mal oder Ton Arbeiten oder ähnliches interessant sein, wenn einem das liegt und gefällt,
- das Erlernen von einer Entspannungstechnik, z.B. autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Mediation, kann begleitend einen positiven Nebeneffekt haben.

Sicherlich wäre es aus meiner Sicht ratsam sich eine Klinik, die in Frage kommen könnte selber anzusehen!

Und, einen Termin mit einem Therapeuten zu vereinbaren, der auch dann stationär die Therapie übernehmen könnte, oder,
abklären, am besten schriftlich vorab, das ein Therapeutenwechsel kurzfristig möglich wäre, wenn die Chemie nicht stimmen sollte.


Exkurs:
Ambulant kann man z.B. die progressive Muskelrelaxation ganz gut in mehreren Wochen einüben.
Vorteil aus meiner Sicht ist das aktive An und entspannen, so das man sich selber als aktiv Handelnden erlebt und, es ist recht einfach.
Bis ein Effekt sich auch im Alltag einstellt, das im Alltag als Reflex funktioniert, braucht es allerdings einige Wochen des regelmäßigen Erlernens
bis der Körper das dann automatisiert. Dies wäre bei allen Entspannungstechniken so.
Um zu entspannen, hilft aber nicht nur aus meiner Sicht das Erlernen einer Entspannungsmethode, sondern ein Spaziergang oder körperliche Betätigung können dies auch herbeiführen. Die Menschen sind einfach auch unterschiedlich.

Vielleicht ist dies erst einmal interessant,

Viele Grüße von Helios
 
Guten morgen Alphacharlie,
die von Dir geschilderte im Bundeswehrkrankenhaus durchgeführte Diagnostik klingt doch sehr substantiiert und organische Ursachen für die von Dir genannten Symptome sind demzufgolge ausgeschlossen.
Geht es Dir in erster Linie um eine angestrebte GdS-Feststellung von mindestens 45 aufgrund der speziell daraus resultierenden Unfallfürsorgeleistungen oder um eine Genesung?
Auch bei Soldaten und Polizeibeamten gibt es aufgrund von (k)PTBS (u. komorb. Erkr.) gutachterlich festgestellte und rechtskräftig beschiedene Grade der Schädigung von 45(50) bis 100.
Viele Grüße
Thomas

Hallo Dubramenti,

mir geht’s um beides. Zur Genesung folgt bald die erste stationäre Traumatherapie im genannten BWK.

Zeitsoldaten, denen aufgrund einer Einsatzschädigung ein dauerhafter GdS von mind. 50 anerkannt wird (dauerhaft heißt mindestens 4 Jahre, auch rückwirkend möglich) erhalten nicht nur eine einmalige Entschädigungszahlung i.H.v. 150.000€, sondern haben damit auch die Möglichkeit, nach der Genesung in den Status eines Berufssoldaten zu wechseln (Verbeamtung).

Beides wäre natürlich eine große Hilfe und vor allem Sicherheit.
 
Guten Morgen liebe Helios,
vielen Dank für Deine große Mühe und das ausführliche Auflisten nahezu sämtlicher gängiger therapeutischer Maßnahmen. Ich habe jetzt echt ein bisschen ein schlechtes Gewissen, weil ich Dir mit meiner Frage einen so großen Arbeitsaufwand bereitet habe. Da ich all diese von Dir geschilderten Therapieansätze und Techniken, einschließlich EMDR und Hypnosetherapien, nicht zuletzt aufgrund mehreren stationären Aufenthalten bereits durchhabe und um deren Eignung (oder bei einigen Therapieansätzen auch für mich nicht geeigneten) speziell für mich weiß (wie Du richtigerweiße so schön geschrieben hast: "Die Menschen sind einfach auch unterschiedlich."), hoffe und freue ich mich, wenn Deine ausführliche Aufzählung nun für andere Betroffene wichtige Hilfe und Orientierung sein können. Dieses Forum wäre tatsächlich für mich 2016 eine sehr große Hilfe gewesen. Jetzt rückblickend möchte ich eigentlich lediglich für mich wissen, ob möglicherweise eine andere Klinik für mich geeigneter gewesen wäre oder auch künftig noch sein könnte. Gleichsam empfände ich die Empfehlung (durch eine Fachperson) einer Klinik ,in welcher ich bereits war, natürlich gleichsam als nachträgliche Bestätigung "alles richtig gemacht zu haben".

Liebe Grüße und nochmals vielen Dank für Deine Mühen

Thomas
 
(…)denen aufgrund einer Einsatzschädigung ein dauerhafter GdS von mind. 50 anerkannt wird (dauerhaft heißt mindestens 4 Jahre, auch rückwirkend möglich) erhalten(…)

Hallo alphacharlie, moin Leude,

hast du oder jemand aus dem Forum vielleicht einen Link woher du in dem Kontext die „dauerhaft heißt mindestens 4 Jahre, auch rückwirkend…“ nimmst?
Habe zur Dauerhaftigkeit i.V.m. dem GdS bisher nirgends eine LegalDefinition oder Rechtsprechung gefunden.

Vielen Dank Leute
Vg Claudson
 
Hallo alphacharlie, moin Leude,

hast du oder jemand aus dem Forum vielleicht einen Link woher du in dem Kontext die „dauerhaft heißt mindestens 4 Jahre, auch rückwirkend…“ nimmst?
Habe zur Dauerhaftigkeit i.V.m. dem GdS bisher nirgends eine LegalDefinition oder Rechtsprechung gefunden.

Vielen Dank Leute
Vg Claudson

Hallo Claudson,

da kann ich dir grundsätzlich nicht wirklich weiterhelfen. Innerhalb der Bundeswehr wurden die Bedingungen zur Gewährung der einmaligen Entschädigung, welche immer die problematische Auslegung des Begriffs „dauerhaft“ beinhaltete, vor einigen Jahren und nach einem langen Kampf wie folgt festgelegt:

In der Regel wird die einmalige Entschädigung gewährt, wenn die Prognose aus versorgungsmedizinischer Sicht
(bzw. aus fachärztlich-psychiatrischer Sicht bei psychischen Gesundheitsstörungen) für die nächsten zwei Jahre
keine wesentliche Besserung des gesundheitlichen Zustandes erwarten lässt und zugleich eine
versorgungsmedizinische Feststellung über die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent oder mehr seit
wenigstens zwei Jahren vorliegt (auch durch rückwirkende Feststellung)
.“

Das sind dann diese magischen 4 Jahre.
 
Also alphacharlie, ich muss Dir insoweit Recht geben, als dass es für den Grad der Behinderung weniger auf die Diagnose ankommt, als vielmehr wie stark sich diese im Alltag konkret auswirkt. Grundsätzlich lässt sich in den letzten Jahren zunehmend beobachten, dass es für Betroffene immer schwerer wird, zu einem angemessenen GdB zu kommen. Es gibt zum Teil Anweisungen an die dortigen Sachbearbeiter, höhere GdBs herunterzustufen bzw. Anträge auf einem GdB 50 + erst einmal abzulehnen. Erfahrungsgemäß haben viele dann nicht die Kraft in ein Widerspruchsverfahren geschweige denn in ein Klageverfahren zu gehen. Wenn man aber zum Ziel kommen will, muss man da durch. Ohne Widerspruch ist es heutzutage fast unmöglich zu einem halbwegs angemessenen GdB zu kommen. Zumindest in meinem Bundesland und nach meiner Erfahrung.

Ich habe im Bekanntenkreis mehrere Personen mit schwereren psychiatrischen Diagnosen (schwere Depressionen, generalisierte Angststörung PTBS, bipolare Störung, Schizophrenie) dabei noch weitere körperliche Beschwerden (Schäden der Halswirbelsäule ect). Diese sollten alle mit einem GdB von 30-40 % abgespeist werden. Jeder dieser Betroffenen hatten neben einer schweren psychischen Erkrankung noch körperliche Diagnosen. Das ist für eine schwere Depression alleine ein Witz ungeachtet der zusätzlichen körperlichen Beschwerden. Ich habe in meinem Bekanntenkreis die Widersprüche verfasst und zumindest damit noch ein GdB von 50 % erreicht, was eigentlich aber auch noch zu wenig ist. Aber immerhin. Den Betroffenen ging es vorwiegend darum, auf 50 % zu kommen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Urteilen, womit sich zumindest mit der "alleinigen" Diagnose einer schweren Depression theoretisch ganz einfach ein GdB von 50 % erreichen lässt. Es ist alles nur eine Frage der Argumentation und der Darstellung der Auswirkungen im Alltag.

Ich muss hier aber auch ganz deutlich sagen, dass zumindest in den Fällen, die ich im Bekanntenkreis habe, die behandelnden Ärzte mit dafür verantwortlich sind, dass zunächst kein höherer GdB erreicht wurde. Wenn ich in einem Fall helfe, ist es wichtig, alle ärztlichen Gutachten zu kennen, die Grundlage für die GdB-Einstufung waren. Wenn also ein sogenannter Erstbescheid über eine Einstufung des GdB vorliegt, rate ich immer dazu, zunächst "nur" einen Widerspruch zur Fristwahrung einzureichen ohne Begründung. Dann hat man erst mal einen Fuß in der Tür und es können keine Fristen verstreichen. Vor der Formulierung der Widerspruchsbegründung sollte man Akteneinsicht nehmen bzw. sich alle vorliegenden Gutachten einmal ansehen. Dabei habe ich schon haarsträubende Dinge erlebt. Man füllt ja im Vorwege so ein Formular aus, in dem alle Ärzte die einen behandeln aufgelistet sind. Ich habe es schon erlebt, dass davon nur einer oder auch keiner überhaupt zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dann muss man sich ansehen was an ärztlichen Stellungnahmen vorliegt. Da habe ich auch schon haarsträubendes gesehen. Es mag zum Teil daran liegen, dass die behandelnden Ärzte entweder keine Ahnung haben, was erforderliche Angaben sind oder schlicht keine Lust haben, konkret etwas dazu zu schreiben. Ich habe schon gesehen, dass einfach deren private Aufzeichnungen von vor 2 Jahren (nicht aktuell!) kopiert wurden. Nach dem Motto: Frau X war am 05.07.2021 hier und klagte, dass durch die Pflege ihrer schwerbehinderten Tochter überlastet sei. Bitte? Wo ist die Diagnose? Wie äußerst sich die Überlastungen und wie wirkt sich das auf die Funktionsfähigkeit im Alltag aus? Keine Angaben dazu. Oder ich habe im Fall einer schweren psychischen Erkrankung gelesen: Frau Y geht es zur Zeit ganz gut. Sie war gerade im Urlaub in Y und fühlt sich wesentlich besser. Keine Rede davon, dass der Urlaub nur 2 Wochen gedauert hat und sich ansonsten der Zustand überhaupt nicht verändert hatte und der Flug und das Zusammensein mit Anderen nur mit sehr starken Beruhigungstabletten überstanden wurde. Wenn man dann bei 30-40% landet, darf man sich nicht wundern.

Also mein Weg: Ich bitte die Personen selbst mir zu schildern, welche Probleme sie haben (z. B. generalisierte Angststörung) und wie sich das im Alltag auswirkt (Haus kann nicht allein verlassen werden, man kann nicht alleine einkaufen, keine Arzt Termine wahrnehmen ect.) Das schildere ich im Widerspruchsverfahren und verweise dann auf entsprechende Rechtsprechung, wie dieser medizinische Sachverhalt juristisch einzuordnen ist. Die behandelnden Ärzte erhalten eine Kopie des Widerspruchs und sollen dann auf Anforderung dazu Stellung nehmen und das ggf. bestätigen, soweit sie das können/wollen. Das ist nach meiner Erfahrung der einfachste Weg der zum Erfolg führt. Die meisten Ärzte, mit denen ich es zu tun habe, haben zu wenig Zeit und zu wenig Erfahrung, um von sich aus die Dinge vorzubringen auf die es bei der Festsetzung des GdB ankommt.

Weiterhin empfehle ich weniger ein Klageverfahren anzustrengen, als eine Erhöhung des GdB mit Verschlechterungsanträgen durchzusetzen. Einfach weil ein Klageverfahren zu lange dauert und man am Ende nicht weiß, was dabei heraus kommt. Ich kann aber jederzeit einen Verschlechterungsantrag stellen, wenn sich mein Krankheitsbild verschlechtert und dieser Zustand mindestens 6 Monate andauert oder ich eine neue zusätzliche Diagnose habe, die ebenfalls mindestens 6 Monate durchgehend besteht und den Gesamtzustand beeinträchtigt/beeinflusst. Das dauert zwar etwas aber irgendwann kommt man dann voran.

Leider muss ich auch sagen, dass es heutzutage schon schwer ist mehr als 50 % herauszuholen. GdBs von 80-100% sind sehr schwer zu erreichen und das klappt kaum auf Anhieb. Gerade bei psychiatrischen Diagnosen, wo das Leiden nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, ist das nicht einfach. Ich habe immer noch den Eindruck, dass psychiatrische Leiden nicht ernst genug genommen werden. Sobald man optisch auf den ersten oberflächlichen Blick als normaler Mensch wahrgenommen wird, gehen viele davon aus, dass es so schlimm nicht sein kann.

Ich habe lange gebraucht, meinen Mann auf 100 % zu bekommen, obwohl er deutliche körperliche Schäden hat. Das ging ab 60 % auf Anhieb in 10 % Schritten, bis wir auf 100 % waren. Da muss man leider meistens Geduld haben. Insoweit ermutige ich dran zu bleiben und nicht aufzugeben. Ich bin mir bewusst, dass es schwerste psychische Schädigungen gibt, die einen GdB von 80-100% rechtfertigen, aber ich muss leider sagen, dass der Weg dorthin nach meiner Erfahrung noch schwerer ist als im Falle körperlicher Schäden. Ich will Dich aber nicht entmutigen, sondern nur aufzeigen, dass der Weg kein leichter ist. Er ist aber machbar. Dranbleiben und dann über immer weitere Verschlechterungsanträge nach oben schrauben...
 
Hallo deleted Member,
ich habe gerade Deine obige Nachricht gelesen. Darf ich Dich interessenhalber fragen, ob Du als Sachbearbeiterin eines Versorgungsamtes arbeitest, oder gar als Anwältin tätig bist?
Beste Grüße
Thomas
 
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