beilitz
Erfahrenes Mitglied
Hallo Netzguru,
aus dem Bauch heraus würde ich mich an die Stelle wenden, welche für den DU zuständig ist.
In dem Antrag würde ich vermerken, dass dieser weiter zu reichen ist an die Stelle, welche dafür letztlich zuständig ist, wenn meine Auswahl falsch bzw. nicht korrekt gewählt ist. Natürlich würde ich auch darum bitten, dass man mich dann schriftlich darüber unterrichtet.
Hast Du mal bei Deinem Dienstherren geschaut, ob dieser Infos im Net anbietet? Vielleicht sogar ein dafür erforderliches Formular zum ausfüllen?
Gruß Beilitz
aus dem Bauch heraus würde ich mich an die Stelle wenden, welche für den DU zuständig ist.
In dem Antrag würde ich vermerken, dass dieser weiter zu reichen ist an die Stelle, welche dafür letztlich zuständig ist, wenn meine Auswahl falsch bzw. nicht korrekt gewählt ist. Natürlich würde ich auch darum bitten, dass man mich dann schriftlich darüber unterrichtet.
Hast Du mal bei Deinem Dienstherren geschaut, ob dieser Infos im Net anbietet? Vielleicht sogar ein dafür erforderliches Formular zum ausfüllen?
Gruß Beilitz