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Kriterien Gutachten PTBS

muppet

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 März 2009
Beiträge
241
Hallo zusammen,
ich muss zum Gutachten wegen einer PTBS vom SG aus.
Weiß einer, ob da bestimmte Tests gemacht werden?
Darf ich mir während der Begutachtung Notizen machen?
Gibt es bestimmte Kritierien, die ein Gutachten erfüllen muss, damit es die fachlichen Anforderungen erfüllt?
Und wie komme ich an die Fragestellung für den Gutachter?
Muss er mir diese aushändigen oder muss ich vorher nochmal zum SG wegen Akteneinsicht?
Habe über die Suchfunktion nichts konkretes dazu finden können.
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo muppet,

ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung berichten.
Ich war mittlerweile bei drei Gutachtern, beim ersten hatte ich Depressionen, beim zweiten war ich ein Hypochonder und nur der dritte hat eine PTBS diagnostiziert.
Es gibt Kriterien (ICD-10, DMP-IV und der MMPI-2 Test) zur Diagnostik der PTBS für Gutachter, vorgeschlagen vom Ministerium für Arbeit und Soziales, aber wie gesagt vorgeschlagen und somit nicht bindend.
Alle Gutachten liefen bei mir unterschiedlich ab, zum Teil wurde nur gefragt, bei einem musste ich diesen MMPI Persönlichkeitstest machen, allerdings eine völlig veralterte Version.
Leider muss ich aus Erfahrung sagen, dass Gutachter hier einen riesigen Spielraum haben und so eigentlich alles und nichts diagnostizieren können.
Ich würde mich auf jeden Fall gut vorbereiten, dass heißt, alle Symptome und Verhaltensauffälligeiten, auch körperlich genau aufschreiben, sonst vergisst man die Hälfte vor lauter Aufregung. Diese dem Gutachter dann auch Punkt für Punkt benennen. Und ich würde auch nicht mehr alleine gehen, sondern jemanden Deines Vertrauens mitnehmen.

Liebe Grüße und alles Gute
Meiers
 
Hallo Meiers.

Du schreibst, .....nimmt jemanden mit... Bei mir durften sie aber nicht mitrein! Das ist das blöde. Die wollen keine Zeugen.. Ich habe bis heute schon 11 Gutachten gehabt und da durfte nie einer mitrein.

MfG kranki
 
Hallo kranki,
es ist Dein Recht eine Begleitperson mitzunehmen.Beim nächsten Termin schriftlich mitteilen dass Du eine Begleitperson mit bringst und um Bestätigung bitten.Wenn der Gutachter ablehnt hast Du nichts versäumt,der würde Dich mit Sicherheit in die Steinzeit
begutachten.Laß Dir von keinem Gutachter seine Spielregeln aufzwingen.
Gruß Beinmodel
 
Ablauf Gutachten

Hallo kranki,

ich habe das Urteil auch zum Gutachten mitgenommen und es durfte trotzdem keiner mit rein.
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo Muppet ,
also ich würde mir das nicht gefallen lassen und würde wen meine Begleitung nicht zur Untersuchung mit rein darf wieder gehen .Der Bg würd ich mitteilen , dass mich der Gutachter nach den gesetzlichen Vorschrieften nicht begutachten wollte und würde in dem Schreiben gleich einen eigenen Gutachter vorschlagen .
den anders hat doch das Gesetz wegen der Mitnahme einer Begleitperson keine Wirkung .
mfg
eltoro
 
Gutachten

Hallo eltoro,

genau das habe ich gemacht, ich bin wieder gegangen. Daraufhin hat der Richter in einem Termin bestimmt, dass ich alleine erneut da hin muss, sonst wird wohl die KLage abgewiesen. Urteil hat mein Anwalt vorgelegt, ist dem Richter aber egal.
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo Muppet
würde sagen dann kannste den Richter nur wegen Befangenheit und wegen Rechtsbeugung ablehnen . Andere möglichkeiten sehe ich da nicht .
sorry ist meine Meinung und würde es so machen .
mfg
eltoro
 
Richter

Hallo eltoro,

klingt nach einer plausiblen Idee. Ich werde berichten, wie es weitergeht.

Viele Grüße,

muppet
 
Hallo Muppet,
Zu deiner eingangs gestellten Frage:
Ja, es werden Tests gemacht! Während des Gutachten wird zb. Dein lang- und dein Kurzzeitgedächtnis ueberpruft. Du sollst dir zb. Anfangs 3 Begriffe merken und diese am Ende der Untersuchung wiedergeben können. Oder im Kopf eine Rechenaufgabe lösen, zb. 100 minus 4 minus 9 usw.
Es werden aber auch selbstverstaendlich für dich unbewusste Tests durchgeführt, wodurch der Wahrheitsgehalt deiner Schilderungen oder Symptome geprüft werden soll. Beispiel Du gibst an über ein Rückenleiden zu verfügen und dich kaum bewegen zu können, wählst aber von zwei dir zur Verfügung stehenden Stühlen den ganz bequemen Stuhl aus dem du dich mit einen tatsächlichen leiden kaum erheben kannst, statt des harten Stuhls aus dem du auch ohne Hilfe kommst.
Mein Tipp, geh unbefangen ran und sei natürlich!
Mit einer ptbs bist du schon gestraft genug!
 
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