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Kriterien Gutachten PTBS

Hallo Muppet

Das habe ich mir gedacht. Die wollen keine Zeugen und schreiben für die BG, was sie wollen und wir sind die doofen. Nicht aufgeben................ mein Awalt und ich kämpfen weiter aber ich bin schon am Ende. Ohne ihn würde es längst hinschmeissen.

MfG
kranki
 
Gutachten PTBS

Hallo kranki,

ja, das kenne ich, ohne meinen Anwalt hätte ich die ganze Sache auch schon hingeschmissen.
Weiss zufällig jemand, was Gutachter denn in der Regel für Qualifikationen brauchen?
Also die Krankenkasse hat doch auch GUtachter, wie müssen diese qualifiziert sein, um solche Gutachten durchzuführen und welche Qualifikation braucht man, um eine PTBS behandeln zu dürfen?
Ich werde mal morgen bei meiner KK nachfragen.
Viele Grüße,

muppet
 
Hallo,

hier http://www.thzm.de/ gibt es spezielle Trauma-Fortbildungen f. Therapeuten. Evtl. rufst Du da mal an,...

Desweiteren würde ich bei der Ärztekammer wg. den Qualifikationen der Trauma-Therap. anrufen,...

Spez. Trauma Gutachter sind sehr rar gesät,... Melde mich bei Dir per PN


Gruß
Marcela
 
Hallo @,

war nun am 20.04.2011 bei einem neurologisch-psychologischen Zusammenhangsgutachten um festzustellen, ob meine PTBS vom Unfall herstammt oder eine andere Ursache hat und ob ich überhaupt eine PTBS habe. Die BG bezweifelt das und will die Behandlung nicht übernehmen.

Anmerkung:
Mir wurde von mehreren Psychologen schon bestätigt, dass ich wegen meines Unfalls an einer PTBS leide und ich mich unbedingt in Behandlung geben soll.


Erfahrungsbericht:

1. Es wurden Fragen über Kindheit, Verhältnis zu den Eltern und Geschwistern, Kindergarten, Schulzeit und Ausbildung gestellt.

2. Es erfolgte eine Körperliche Untersuchung bei der ich barfuss auf und ablaufen sollte. Danach mußte ich mit geschlossenen Augen laufen indem ich ein Fuß vor dem anderen setzen sollte(wie beim Balancieren). Dabei kam ich des öfteren aus dem Gleichgewicht. Auch sollte ich bei geschlossenen Augen mit dem linken und rechten Zeigefinger zu Nase gehen.

3. Ich mußte mich auf eine Liege legen und die Augen schließen. Dann fuhr der Gutachter mit einem Gegenstand(welcher an der einen Seite spitz und an der anderen Seite stumpf war) über beide Beine und ich mußte sagen wann er die spitze Seite einsetzte und wann die Stumpfe. Auch schrieb er mit dem Gegenstand Zahlen auf meine Beine und ich mußte sagen was für Zahlen es sind.

4. Nach der Untersuchung mußte ich in ein anderes Zimmer. Dort war ein PC mit einem bestimmten Programm. Dieses Programm war in 3 Teile aufgeteilt.
Im 1. Teil mußte ich ca. 300 Fragen mit ja oder nein beantworten,
im 2. Teil erfolgten ca. 570 Fragen mit richtig oder falsch zu beantworten,
im 3. Teil waren es noch einmal ca. 300 Fragen: wieder mit ja oder nein zu beantworten.

was mir aufgefallen ist, die Fragen haben sich immer mal wiederholt(nur mit etwas anderer Fragestellung).

5. Nach dem Test wurde dann noch ein EEG erstellt und ich war dann nach ca. 6 Stunden mit der Untersuchung fertig. Den Gutachter bekam ich aber nicht mehr zu Gesicht.

Bin nun mal gespannt, was bei dem Gutachten rauskommt. Werde dieses auf alle Fälle bei der BG einfordern weil ich in meiner MDE-Sache mit Anwaltlicher Hilfe gegen die BG vorgehe.

Werde weiter berichten sobald das Gutachten vorliegt.

VG pswolf
 
Zuletzt bearbeitet:
MoinMoin PSWolf,

danke für Deinen ausführlichen Bericht!

Tei 1 und Teil 2 und Teil 3 liefen bei meiner Begutachtung für die BG und dann später die DRV Bund auch so ab.

Teil 4 mit der Testung am PC aber nicht.

Deshalb nochmal Danke, denn das kann bei erneuter Begutachtung für die Klageentscheidung des SG ja durchaus noch kommen demnächst.

Ich drücke Dir die Daumen !

Laverda
 
Gutachten PTBS

Hallo pswolf,


was waren denn das für Fragen im vierten Teil? Allgemeine zur Konzentration oder so oder speziell über Beschwerden, die du hast?
Teil 1,2,3 sind bei mir auch so abgelaufen.

Viele Grüße,

muppet
 
Hallo muppet,

im 4. Teil(PC) wurden so Fragen nach der Familie, Eltern, Geschwister und der Zusammenhalt gestellt. Auch wurden Fragen gestellt ob man schon einmal Suizidgedanken gehabt hat und wie oft. Diese Fragen haben sich über die 3 Teile im Programm immer mal wieder wiederholt. Nur mit einer etwas anderen Fragestellung.

Das sind in etwas die Fragen wie sie mir noch im Kopf sind.

Wie die anderen Fragen so lauteten weiß ich nicht mehr so. Es waren ja schließlich über 1000 Fragen. Man mußte aber genau aufpassen was man antwortete.

VG pswolf
 
Hallo,

was mich immer wundert ist, so war es zumindest bei mir, drei Gutachter und drei verschiedene Begutachtungsmethoden (wie Eingangs beschrieben).

Gibt es eigentlich keine Standardkriterien bei PTBS, an die sich ein Gutachter gesetzlich halten muss.

Wieso kann hier jeder Gutachter offensichtlich begutachten wie er will, da kann ja nichts gescheites bei rum kommen.:confused: Es gibt in Deutschland doch sonst für alles Richtlinien und Vorschriften.

Meine PTBS wird von der Versicherung weiterhin nicht anerkannt, obwohl ich das Gutachten in allen Punkten wiederlegt habe und auch fachlich belegt (mit Hilfe meiner Psychologin).
Mir bleibt nur noch der Gang vor Gericht, aber ehrlich,was hat man für eine Chance, wenn Gutachter scheinbar noch nicht mal verpflichtet sind, sich selbst auf den neusten Stand der Wissenschaft zu bringen?

Liebe Grüße
Meiers
 
Hallo Meiers,

die Diagnose PTBS muss anhand eines der internationalen Diagnosemanuale z.B. ICD-10 oder DSM-IV gestellt werden. An diese Vorgabe ist jeder Gutachter gehalten!



Definition nach der Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörung“

Gemeinsame Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Psychotherapeutische Medizin (DGPM), der Deutschen Gesellschaft für Psychonanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), des Deutschen Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM), der Allgemeinen Ärztlichen Gesellschaft für Psychotherapie (AÄGP) und der Deutschsprachigen Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT)
Die Posttraumatische Belastungsstörung ist eine mögliche Folgereaktion eines oder mehrerer traumatischer Ereignisse (wie z.B. dem Erleben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt, auch in der Kindheit (sexueller Missbrauch), Vergewaltigung, gewalttätigem Angriff auf die eigene Person, Entführung, Geiselnahme, Terroranschlag, Krieg, Kriegsgefangenschaft, politische Haft, Folterung, Gefangenschaft in einem Konzentrationslager, Natur- oder durch Menschen verursachte Katastrophen, Unfälle oder die Diagnose einer lebensbedrohlichen Krankheit), die an der eigenen Person oder aber auch an fremden Personen erlebt werden können.
Die PTSD kann unmittelbar oder auch mit (zum Teil mehrjähriger) Verzögerung nach dem traumatischen Ereignis auftreten (late-onset PTSD).
Die Betroffenen erleben häufig das Gefühl von Hilflosigkeit. Durch das traumatische Erleben kann es zu einer Erschütterung ihres Selbst- und Weltverständnisses kommen. Sie können unter sich aufdrängenden, belastenden Gedanken und Erinnerungen an das Trauma (Intrusionen, Albträume, Flashbacks) oder Erinnerungslücken (partielle Amnesie) leiden. Häufig erleben sie Übererregungssymptome wie Schreckhaftigkeit, vermehrte Reizbarkeit, Schlafstörungen oder Konzentrationsstörungen. Viele Betroffene entwickeln ein Vermeidungsverhalten gegenüber mit dem Trauma verbundenen Reizen wie z.B. bestimmten Situationen oder Sinneseindrücken. Oft entwickeln sie auch eine emotionale Taubheit, geprägt durch allgemeinen Rückzug, Interesseverlust und innere Teilnahmslosigkeit.
Falls die PTSD sich bereits im Kindesalter entwickelt, können auch Symptome wie ein wiederholtes Durchspielen des traumatischen Erlebens oder Verhaltensauffälligkeiten, zum Teil auch mit aggressivem Verhalten, auftreten.
Diagnosestellung nach DSM-IV

Im DSM-IV wird die PTSD unter den Angsterkrankungen eingeordnet. Da diese Einordnung eher unglücklich ist, gibt es Bestrebungen, eine eigene Kategorie für diejenigen Krankheiten zu schaffen, die als Stressreaktion auftreten.
Als Besonderheit gegenüber den meisten im DSM-IV aufgeführten Erkrankungen wird für die Diagnose einer PTSD ein besonderer Auslöser gefordert. Der Erkrankung muss ein traumatisierendes Ereignis als Auslöser vorangegangen sein (Stressorkriterium), welches den tatsächlichen oder drohenden Tod, ernsthafte Verletzung oder Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der eigenen oder anderer Personen beinhaltete.
Das traumatische Ereignis kann nach DSM-IV den Erkrankten direkt betroffen haben oder auch von ihm an anderen beobachtet bzw. miterlebt werden. Nach DSM-IV muss der Betroffene als Reaktion auf das traumatische Ereignis intensive Angst, Hilflosigkeit oder Furcht gezeigt haben. Die Erkrankung muss mindestens einen Monat andauern.
Die Diagnosestellung erfordert, dass die Betroffenen unter einem ständigen Wiedererleben des traumatischen Ereignisses leiden (durch Wiederkehrende, eindringliche belastende Erinnerungen an das Ereignis und/oder durch Bilder, Gedanken oder Wahrnehmungen und/oder durch wiederkehrende, belastende Träume von dem Ereignis und/oder durch Handeln und Fühlen, als ob das traumatische Ereignis wiederkehrt und/oder durch intensive psychische Belastung bei der Konfrontation mit internalen oder externalen Hinweisreizen, die einen Aspekt des traumatischen Ereignisses symbolisieren oder ihm ähneln).
Die Betroffenen versuchen eine ständige Vermeidung von auslösenden Reizen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen, und/oder leiden unter einer Abflachung der allgemeinen Reagibilität, die in dieser Form vor dem Trauma nicht vorhanden war. Für die Diagnosestellung müssen die Betroffenen unter mindestens 3 der folgenden Symptome leiden:

  • Bewusstes Vermeiden von Gedanken, Gefühlen oder Gesprächen, die mit dem Trauma in Verbindung stehen.
  • Bewusstes Vermeiden von Aktivitäten, Orten oder Menschen, die Erinnerungen an das Trauma wachrufen.
  • Unfähigkeit einen wichtigen Aspekt des Traumas zu erinnern.
  • Deutlich vermindertes Interesse oder verminderte Teilnahme an wichtigen
  • Gefühl der Losgelöstheit oder Entfremdung von anderen.
  • Eingeschränkte Bandbreite des Affekts (z.B. Unfähigkeit, zärtliche Gefühle zu empfinden.
  • Gefühl einer eingeschränkten Zukunft (z.B. die Erwartung, keine Karriere, Ehe, Kinder oder ein normal langes Leben zu haben).
Die Betroffenen leiden unter einer Übererregbarkeit mit einem erhöhten Erregungsniveau (Arousal), dass in dieser Form vor dem traumatischen Ereignis nicht bestand, und dass sich durch Ein- und Durchschlafstörungen, Reizbarkeit oder Wutausbrüche, Konzentrationsschwierigkeiten, übermäßiger Wachsamkeit (Hypervigilanz) und/oder übertriebener Schreckreaktion kennzeichnet (für die Diagnosestellung müssen mindestens zwei der letztgenannten Symptome bestehen).
Außerdem muss die Erkrankung nach DSM-IV „in klinisch bedeutsamer Weise Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen“ verursachen.
Das DSM-IV unterteilt weiterhin in eine akute PTSD mit Dauer unter drei Monaten, eine chronische PTSD (Dauer drei Monate oder länger) und eine PTSD mit verzögertem Beginn (Beginn frühestens sechs Monate nach dem Trauma).
Auf den Punkt gebracht:

Entscheidend ist die Anamnese der zu begutachtenden Person und sein Verhalten in der Begutachtungssituation sowie seine Reaktion bei der Schilderung des Ereignisses und seiner Krankengeschichte (z.B. Trigger).

Allein aus dem Vorstehenden leitet der Gutachter seine Beurteilung ab.


DieTestung dient der Diagnosesicherung und um festzustellen ob Komorbiditäten ursächlich auf das traumatische Ereignisses oder auf eine andere Ursache zurückzuführen (Schadensanlage) sind.
 
Hallo,

bei meinem Gutachten musste ich so etwas wie einen Intelligenztest machen und dann auch über 500 Fragen beantworten. Diese haben sich auch immer wiederholt, nur die Fragestellung war anders. Mir hat man gesagt, daran sieht man, ob jemand die Fragen nicht richtig beanwortet (lügt).

Viele Grüße

Abendsonne
 
Hallo ht5028,

hab ganz herzlichen Dank für Deine Antwort. Aber genau das ist das Problem. Ich kenne die Leitlinien, aber meine bisherigen Gutachter scheinbar nicht.:D

Im ersten Gutachten (BG) kommen diese Leitlinien gar nicht vor. Das Urteil des Gutachters beruht lediglich auf einem freien Gespräch mit mir. Obwohl ich den größten Teil der Kriterien erfülle, benennt er sie nicht an Hand der Standards und diagnostiziert somit schonmal keine PTBS, sondern nennt es "chronische Reaktion auf den Unfall", was immer das heißen mag.

Im zweiten Gutachten (gegnerische Versicherung) geht die Gutachterin nur auf die ICD-10 Kriterien ein, allerdings auch nur auf die, die ich nicht erfülle. Zudem machte sie mit mir einen Test, den MMPI, allerdings schonmal vorsorglich die alte verkürzte Version, die noch gar keine PTBS in der Auswertung hat. Somit bin ich selbstverständlich ein Hypochonder (was laut Aussage meiner Psychologin danach jeder zweite wäre).
Ich habe das gesamte Gutachten komplett widerlegt und mit Auszügen neuster Fachliteratur und einem zeitgemäßen (vom Bundesministerium f. Arbeit und Soziales empfohlenen) MMPI-2 Test belegt (der eine eindeutige PTBS bestätigt) und.......sie bleiben bei ihrer Haltung und berufen sich weiterhin auf dieses Gutachten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales scheint es auch nicht sonderlich zu interessieren, dass sich Gutachter ganz offensichtlich nicht an diese Kriterien halten, obwohl sie diese ja selbst heraus gegeben haben. Die habe ich nämlich auch schon angeschrieben, aber ausser ein lapidares "wir bedauern ihre Situation, aber klären sie das bitte mit Ihrem Versicherungsträger" kam da nichts wirklich intelligentes.

Und da ist mein Problem. Es muss doch für Gutachter bindende Diagnose Standards geben. Es kann doch nicht sein, dass Gutachter sich nicht fortbilden müssen und mit völlig veralterten Methoden arbeiten dürfen.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass neurologisch/psychologische Gutachter bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen müssen, um überhaupt ein Gutachten erstellen zu dürfen, in dem es um die Feststellung einer psychisch reaktiven Traumafolge geht.
Ich finde nur leider nichts mehr darüber.

Mir bleibt nur noch die Klage, aber ich frage mich im Moment ernsthaft, welche Chancen habe ich da wohl, wenn es keine bindenden Richtlinien für Gutachter gibt, die auch entsprechendes zeitgemäßes Fachwissen einfordert.
Ich überlege gerade, ob ich diesen Weg wirklich gehen soll.

Liebe Grüße
Meiers
 
Hallo,

bei meinem Gutachten musste ich so etwas wie einen Intelligenztest machen und dann auch über 500 Fragen beantworten. Diese haben sich auch immer wiederholt, nur die Fragestellung war anders. Mir hat man gesagt, daran sieht man, ob jemand die Fragen nicht richtig beanwortet (lügt).

Viele Grüße

Abendsonne



Hallo Abendsonne,

auch Dir lieben Dank. Ich denke mal an Hand der Anzahl der Fragen, war es auch ein MMPI-2 Test. Damit wird auch abgeklärt, ob keine anderen psychischen Störungen vorliegen.

Da hättest Du dann Glück gehabt, dass man Dir nicht auch die veralterte Kurzversion untergejubelt hat;)


Ganz liebe Grüße
Meiers
 
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