Hallo ht5028,
hab ganz herzlichen Dank für Deine Antwort. Aber genau das ist das Problem. Ich kenne die Leitlinien, aber meine bisherigen Gutachter scheinbar nicht.
Im ersten Gutachten (BG) kommen diese Leitlinien gar nicht vor. Das Urteil des Gutachters beruht lediglich auf einem freien Gespräch mit mir. Obwohl ich den größten Teil der Kriterien erfülle, benennt er sie nicht an Hand der Standards und diagnostiziert somit schonmal keine PTBS, sondern nennt es "chronische Reaktion auf den Unfall", was immer das heißen mag.
Im zweiten Gutachten (gegnerische Versicherung) geht die Gutachterin nur auf die ICD-10 Kriterien ein, allerdings auch nur auf die, die ich nicht erfülle. Zudem machte sie mit mir einen Test, den MMPI, allerdings schonmal vorsorglich die alte verkürzte Version, die noch gar keine PTBS in der Auswertung hat. Somit bin ich selbstverständlich ein Hypochonder (was laut Aussage meiner Psychologin danach jeder zweite wäre).
Ich habe das gesamte Gutachten komplett widerlegt und mit Auszügen neuster Fachliteratur und einem zeitgemäßen (vom Bundesministerium f. Arbeit und Soziales empfohlenen) MMPI-2 Test belegt (der eine eindeutige PTBS bestätigt) und.......sie bleiben bei ihrer Haltung und berufen sich weiterhin auf dieses Gutachten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales scheint es auch nicht sonderlich zu interessieren, dass sich Gutachter ganz offensichtlich nicht an diese Kriterien halten, obwohl sie diese ja selbst heraus gegeben haben. Die habe ich nämlich auch schon angeschrieben, aber ausser ein lapidares "wir bedauern ihre Situation, aber klären sie das bitte mit Ihrem Versicherungsträger" kam da nichts wirklich intelligentes.
Und da ist mein Problem. Es muss doch für Gutachter
bindende Diagnose Standards geben. Es kann doch nicht sein, dass Gutachter sich nicht fortbilden müssen und mit völlig veralterten Methoden arbeiten dürfen.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass neurologisch/psychologische Gutachter bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen müssen, um überhaupt ein Gutachten erstellen zu dürfen, in dem es um die Feststellung einer psychisch reaktiven Traumafolge geht.
Ich finde nur leider nichts mehr darüber.
Mir bleibt nur noch die Klage, aber ich frage mich im Moment ernsthaft, welche Chancen habe ich da wohl, wenn es keine bindenden Richtlinien für Gutachter gibt, die auch entsprechendes zeitgemäßes Fachwissen einfordert.
Ich überlege gerade, ob ich diesen Weg wirklich gehen soll.
Liebe Grüße
Meiers